Einschränkungen und Schließungen:

3 G Regel gilt

Liebe Kundinnen & Kunden,

 

am Montag, 23. August 2021 tritt die Verordnung zur Änderung der Dreizehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 20. August 2021 in Kraft.

 

Die sog. 3G-Regel (Geimpfte, Genesen, Getestete).

 

 

Kein Testnachweis ist erforderlich für:

 

-geimpfte Personen ohne Symptome  (mit Nachweis)

 

-genesene Personen ohne Symptome (mit Nachweis)

 

 

Der Testnachweis kann erbracht werden durch ein schriftliches oder elektronisches negatives Testergebnis eines:

 

-PCR-Tests, der vor höchstens 48 Stunden durchgeführt wurde,

 

-POC-Antigentests, der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde,

 

zugelassenen, unter Aufsicht vorgenommenen Antigentests (Selbsttest), der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde.

 

 

Es ist also weiterhin möglich, dass sich Kunden vor dem Studio (unter Aufsicht) selbst testen. Bitte mich vorher benachrichtigen.

 

Der Test kann vom Kunden mitgebracht oder bei mir gekauft werden für 4,-€

 


aktualisierung von 05.05.2020

 

Ab 11. Mai 2020 dürfen Nagelstudios und Kosmetikstudios unter Einhaltung der Hygieneauflagen/-konzepte öffnen.


aktualisierung von 01.05.2020

Liebe Kunden,

es ist leider weiterhin nicht entschieden ob Nagelstudios ab 04.05.2020 öffnen dürfen.

 

Was gilt für Kosmetikbetriebe und Nagelstudios?

Der Besuch von Kosmetikbetrieben und Nagelstudios ist untersagt. Das gilt auf jeden Fall bis zum 03.05.2020. Ob ab dem 04.05.2020 Kunden Kosmetikbetriebe oder Nagelstudios wieder besuchen dürfen, ist derzeit offengelassen worden. Wir befürchten aber, dass aufgrund der Kundennähe auch dann weiterhin kein Besuch gestattet werden wird.

Auch das mobile Arbeiten beim Kunden ist nicht erlaubt.

 

 

https://www.hwk-muenchen.de/artikel/corona-krise-betriebsoeffnungen-ausgangsbeschraenkung-74,0,9889.html

 

 

aktualisierung von 16.04.2020

Liebe Kunden,

 

Es bleibt leider weiterhin auch über den 19.04.2020 hinaus geschlossen. Dieser Beschluss gilt bis mindestens 03.05.2020.

 

Info zur Terminvereinbarung:

Es macht keinen Sinn vorher Termine abzustimmen. Erst, wenn klar ist, ob Nagelstudios am 04.05.2020 wieder öffnen dürfen. 

 

Mein größter Wunsch ist selbstverständlich eine baldige Wiederaufnahme meiner Arbeit.

Vielen Dank für Euer Verständnis! Bleibt gesund!

 

Wer muss schließen?

Stand: 16.04.2020

 

https://www.ihk-niederbayern.de/coronapandemie-betriebsuntersagungen-4735744#titleInText2